Rechtssichere Wasseraufbereitung ohne Handhabung oder Zugabe von Chemie – ZWP online – das Nachrichtenportal für die Dentalbranche

2022-08-20 12:12:19 By : Ms. Anna Wang

Auf der Internationalen Dental-Schau (IDS) 2019 stellte Dürr Dental sein neues Wasseraufbereitungssystem Hygowater® vor. Es sorgt für eine rechtssichere Aufbereitung und folgt den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie der AWMF Leitlinie 075-002 zur Wasserhygiene und der in der DIN EN 1717/DIN 1988-100 geforderten Sicherungseinrichtung „Freie Fallstrecke“. Hygieneexpertin Iris Wälter-Bergob aus Meschede schaute sich Hygowater® genauer an. Im Interview stellen sie und Marc Diederich, Head of Product Management Hygiene & Prevention bei Dürr Dental, das neue Wasseraufbereitungssystem vor.

Iris Wälter-Bergob gibt seit Jahren regelmäßig Kurse zur Weiterbildung und Qualifizierung zur Hygienebeauftragten. Dabei spielt natürlich auch das Thema Wasseraufbereitung eine entscheidende Rolle. Seit vielen Jahren kooperieren Iris Wälter-Bergob und Dürr Dental miteinander. In den Hygienefortbildungen der Expertin wird das neue Wasseraufbereitungssystem Hygowater® vom Unternehmen vorgestellt.

© Dürr Dental

Welchen ersten Eindruck haben Sie von Hygowater® erhalten?

Iris Wälter-Bergob: Mein erster Eindruck war sehr positiv. Das Gerät ist optisch ansprechend und auch von den Kosten her für jede Praxis sehr gut vertretbar. Vor allem auch deshalb, da mehrere Einheiten an Hygowater® angeschlossen werden können.

Wie unterstützt Hygowater® die Praxis?

Iris Wälter-Bergob: Wasseraufbereitung ist ein großes Thema in Deutschland und der EU. Hier ist Hygowater® ein sehr guter Partner für die Praxis, besonders im Hinblick auf die Rechtssicherheit. Ein erster wichtiger Vorteil ist die Kalkreduktion, denn viele Praxen haben doch immer wieder Probleme mit ihren Einheiten aufgrund von Kalkablagerungen. Das Wasseraufbereitungssystem Hygowater® reduziert den Kalkgehalt auf null und ist daher schonend für die gesamte Behandlungseinheit. Damit senkt die Praxis auch die Folgekosten. Nicht jede Praxis kontrolliert einmal im Monat den Kalkgehalt ihres Wassers. Meist gibt es eine einmal jährlich stattfindende Probe, obwohl es für viele Praxen in bestimmten Gebieten von Vorteil wäre, wenn das Wasser regelmäßiger geprüft würde.

Welche Vorteile bietet die neue Wasseraufbereitungseinheit?

Marc Diederich: Neben der Entkalkung wird das Wasser auch enthärtet. Zudem werden der Biofilm und die vorhandenen Mikroorganismen durch eine anodische Oxidation deutlich reduziert, sodass die Vorgabe der KRINKO (< 100 KbE/ml) am RKI aus dem Jahre 2006 eingehalten wird. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Materialverträglichkeit der Dentaleinheit und Instrumente. Auch das häufig auftretende Problem der Verkeimung der „freien Fallstrecke“ löst Hygowater® elegant durch eine regelmäßig stattfindende „Bypassdesinfektion“ der Fallstrecke. Speziell bei älteren Behandlungseinheiten kann mit der in unserem Wasseraufbereitungssystem integrierten freien Fallstrecke das Problem des Fehlens derselben einfach und kostengünstig gelöst werden. Denn freie Fallstrecken sind nach DIN EN 1717 Pflicht.

Iris Wälter-Bergob: Ein weiterer Vorteil ist auch, dass der Zahnarzt nach der Installation der Aufbereitungsanlage abgesichert ist. Einmal im Jahr ist, wie bei den meisten anderen Praxisgeräten auch, eine Wartung durchzuführen, aber ansonsten ist die Wasserreinigung ein Selbstläufer. Ganz wichtig ist es, bei Hygowater® auch hervorzuheben, dass die Aufbereitung ohne Zugabe von Chemie erfolgt. In den Zahnarztpraxen wird viel mit Chemie gearbeitet. Da ist es natürlich sehr sinnvoll, wenn ich an einigen Stellen darauf verzichten kann.

Wie reinigt Hygowater® das Wasser ohne die Zugabe von Chemie?

Marc Diederich: Die Einheit nutzt die chemischen Bestandteile des Wassers, das heißt, die darin vorhandenen Salze. In der Elektrolysekammer werden diese so aufbereitet, dass das Wasser eine desinfizierende Wirkung hat. In den vorgeschalteten Filtern findet ein Ionenaustausch statt, wodurch das Wasser eine optimale Qualität und Vorbereitung für die Desinfektion bekommt. Zwei weitere Filter in unterschiedlichen Größen entziehen dem Wasser alle Schwebstoffe.

© Dürr Dental

Welche Schäden entstehen in der Praxis, wenn das Wasser hygienisch und rechtlich nicht den Normen entspricht?

Iris Wälter-Bergob: Wasserhygiene ist natürlich nicht die Kernkompetenz des Zahnarztes, aber er ist dafür verantwortlich, dass das Wasser in seinen Behandlungseinheiten sauber und keimfrei ist. Wenn eine Praxis keine Aufbereitungsanlage hat und dementsprechend nicht mit hygienisch einwandfreiem Wasser arbeiten kann, dann kann es ihr in Abhängigkeit der Wertehöhe – wenn diese zum Beispiel über 100 KbE/ml steigt – passieren, dass sie stillgelegt wird. Oder zumindest das Zimmer, in dem die Einheit mit den kritischen Werten steht. Dies wiederum zieht Behandlungsausfälle nach sich, was wiederum finanzielle Einbußen für die Praxis bedeutet. Hinzu kommen dann auch Reparaturkosten und so weiter. All dem wird natürlich durch die Installation eines Aufbereitungssystems vorgebeugt.

Marc Diederich: Denn sobald das Wasser in die Behandlungseinheit eindringt, ist der Zahnarzt der Verantwortliche. Wenn etwas passiert, gilt in diesem Fall die Beweislastumkehr. Das heißt, der Zahnarzt muss nachweisen, dass er die entsprechenden Schritte vorgenommen hat, um nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, der AWMF Leitlinie zur Wasserhygiene 075-002 und der DIN EN 1717/DIN  EN 1988-100 zu arbeiten bzw. das Wasser nach diesen Vorgaben einzusetzen. Genau hierbei will Dürr Dental unterstützen und helfen.

Insgesamt scheinen Sie mit dem Aufbereitungssystem sehr zufrieden zu sein. Werden Sie in Ihren Hygienekursen auf Hygowater® aufmerksam machen?

Iris Wälter-Bergob: Auf jeden Fall, denn Dürr Dental unterstützt mich seit langer Zeit in meinen Kursen mit seinem gut abgestimmten Produktportfolio, zu dem jetzt auch Hygowater® zählt. Daher wird dieses System entsprechend im Rahmen meiner Seminare den Teilnehmern durch das Unternehmen vorgestellt. Das Thema Wasserhygiene selbst ist natürlich immer ein wichtiger Bestandteil meiner Kurse, sodass dieser Bereich durch die Produktpräsentation noch einmal erweitert wird. Es ist sehr wichtig, dass ausführlich über Wasserhygiene gesprochen wird, denn viele wissen oft nicht, wie sie mit dem Thema umgehen sollen.

Was raten Sie Zahnärzten hier als Hygieneexpertin?

Iris Wälter-Bergob: Ganz wichtig ist, auf die Rechtssicherheit und die gesetzlichen Vorschriften zu achten, denn der Zahnarzt oder die Praxisleitung ist immer in der Beweispflicht und muss belegen, was getan wurde, um das Wasser sauber zu halten. Wenn etwas vorfällt und keine ausreichende Dokumentation vorhanden ist, hat dies immer negative Folgen. Eine Praxis ist rechtlich dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Wasserprobe zu nehmen und die Wasserqualität bei einem unabhängigen Labor prüfen zu lassen. Bei Praxisbegehungen werden zudem auch Wasserproben entnommen. Durch diese Prüfung hat der Zahnarzt den Beleg, ob er sauberes Wasser anbietet.

Frau Wälter-Bergob, Herr Diederich, vielen Dank für das Gespräch.

Foto: MG – stock.adobe.com

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